Vor kurzem wurden im Stadtgebiet z.B. in der Traisenau in Viehofen wiederholt Personen beim großflächigen Ausgraben von Bärlauch (Zwiebel und Spross!) angetroffen.
Dabei wurde mit Rechen die oberste Bodenschicht entfernt, sodass auf dieser Fläche kein Bärlauch mehr nachwachsen kann. Nach § 17 NÖ Naturschutzgesetz dürfen wildwachsende Pflanzen und Pilze nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet werden.
Gestattet ist das Pflücken von wildwachsenden, nicht aufgrund einer Verordnung nach § 18 unter Schutz stehenden Pflanzen für den persönlichen Bedarf im Ausmaß eines Handstraußes, das ist eine Pflanzenmenge, deren Stängel von Daumen und Zeigefinger einer Hand umfasst werden können(§ 17 des NÖ Naturschutzgesetz 2000).
Falls jemand großflächige Ausgraben von Bärlauch beobachtet, bitte dies unbedingt an den Magistrat St. Pölten, Referat Umweltschutz-Lebensraum, Tel. 02742-333-3302, umweltschutz@st-poelten.gv.at oder an die nächste Polizeiinspektion melden.
Quelle: Magistrat St. Pölten