ÖAMTC warnt: Vermehrt Wildunfälle im Frühjahr

296 Wildunfälle 2013, größte Unfallgefahr durch riskante Ausweichmanöver

Wildtiere sind im Frühjahr sehr aktiv, entsprechend steigt im Frühjahr die Gefahr von Wildunfällen. Zusammenstöße mit Rehen, Hirschen und Wildschweinen bergen auch für Autolenker Risiken. “Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen“, erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.

Die größte Gefahr jedoch droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver. “Wenn man z. B. mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier” so Frisch.

Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering.

Im Jahr 2013 ereigneten sich auf Österreichs Straßen 296 Wildunfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 327 Menschen verletzt, fünf Personen wurden getötet. Die meisten Wildunfälle passierten in Niederösterreich (104) vor der Steiermark (62), Oberösterreich (55), Kärnten (23), Tirol (19), Salzburg (14), dem Burgenland (13), Vorarlberg (4) und Wien (2).

Auch für viele Tiere enden die Unfälle dramatisch. In der Jagdsaison 2013/2014 verendeten 72.075 Wildtiere auf Österreichs Straßen, unter anderem 37.595 Rehe, 19.343 Hasen und 6.881 Fasane (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung).

Wildunfälle vermeiden – Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht aus, hupen

Am häufigsten passieren Wildunfälle in der Dämmerung, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben dem Fahrzeug. “Ist ein Wildtier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft davon, heißt es weiter vorsichtig sein, da Wildtiere meist in Gruppen flüchten“, erklärt Frisch.

Der Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik warnt in diesem Zusammenhang auch vor der falschen Blicktechnik. “Normalerweise fährt man genau dorthin, wo man hinschaut. Wenn also ein Wildtier die Fahrbahn quert, schaut man hin und lenkt automatisch in diese Richtung. Damit fährt man eigentlich dem Tier nach.

Um Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren, den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten und bremsbereit sein.

Achtung – wer unerwartet bremst, riskiert Mitverschulden
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. “Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer die rechtliche Situation. “Die Judikatur hat sich allerdings dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird.

Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier – etwa bei Kleintieren wie Hasen, Wildvögeln und Eichhörnchen – muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst begleichen. Das gilt auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Nach dem Wildunfall – Unfallstelle absichern, Polizei verständigen
Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei (oder wenn bekannt, den Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte “Blaulichtsteuer” fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.