Ostfildern (pts027/07.05.2015/14:10) – Bei Schäden am Dach heißt es rasch zu handeln, bevor der nächste Regen weiteres Ungemach mit sich bringt. Statt aber den Austausch gebrochener Dachsteine und instabiler Tragwerksteile so billig wie möglich vorzunehmen, sollten Dachdecker- und Zimmereibetriebe ihren Auftraggebern raten, schadhafte Dachtragwerke komplett zu erneuern und bei der Gelegenheit direkt EnEV-gerecht dämmen zu lassen. Robuste Binderkonstruktionen als Energiespardächer auszuführen, bieten die rund 50 Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte und des Interessenverbandes Nagelplatten inklusive statischer Bemessung an.
Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (GIN) weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Erfüllung energiesparrechtlicher Vorschriften auch bei der Erneuerung des Dachtragwerks gilt. “Einerlei, ob größere Sturmschäden zu reparieren sind oder die betagte Eindeckung samt Tragwerk aus optischen oder sonstigen Gründen erneuert werden soll, in jedem Fall macht es Sinn, das Dach im Zuge der Sanierung mindestens auf EnEV-Niveau zu dämmen”, betont der Sachverständige Dipl.-Ing. Ralf Stoodt, Obmann im Güteausschuss des GIN.
Richtig dämmen – aber wie?
Tragwerke aus Nagelplattenbindern bieten zur Aufnahme von Dämmstoffen mehrere Möglichkeiten: Sowohl zwischen den Sparren auf der Innenseite der Dachschrägen als auch auf oder unter den Bindern können Dämmmatten oder -platten in bedarfsgerechter Dicke eingefügt werden. Durch fachgerecht eingebrachte Dämmprodukte zum Beispiel aus Hanf, Holzfasern, Mineralwolle oder Zellulose lässt sich der Wärmedurchgang aus beheizten tieferliegenden Geschossen in nicht ausgebaute Dachräume ebenso wirkungsvoll begrenzen wie die Transmission nach außen.
Außerdem kann auf der obersten Geschossdecke zwischen den Untergurten der Nagelplattenbinder und darüber hinweg gedämmt werden. Bewährt hat sich hierfür das sogenannte Aufblasen einer Zellulose- oder Holzfaserdämmung. Bei diesem Verfahren wird der Dämmstoff engstmöglich an die zu dämmenden Gebäudeteile herangeführt. Im Ergebnis ist die oberste Geschossdecke komplett mit Dämmstoff bedeckt. Dabei schmiegt sich die Zellulose- oder Holzfaserdämmung lückenlos an die Untergurte an und umschließt zudem die Füllstäbe und Knotenpunkte: “Gerade, wenn die Untergurte niedriger sind als die erforderliche Dicke der einzubringenden Dämmung, kann das fehlstellenfreie Aufblasen des Dämmstoffs gegenüber der klassischen Mattendämmung von Vorteil sein”, hebt Dipl.-Bauing. Bodo Mierisch hervor, Mitglied im Vorstand des GIN.
Energieeffizienz im Blick
Die Energieeinsparverordnung fordert, bei jeder Erneuerung des Dachtragwerks der Dämmpflicht für oberste Geschossdecken bzw. Dachflächen nachzukommen. Dies ergibt sich aus den §§ 8 und 9 der EnEV 2014. Darin heißt es: Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Dachflächen einschließlich Dachgauben, die gegen die Außenluft abgrenzen, sowie Decken und Wände, die gegen unbeheizte Dachräume abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4a einzuhalten. Soweit derartige Bauteile in der Weise erneuert werden, dass (…) eine Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut wird, (…) bei Decken zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken) auf der kalten Seite Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden oder Dämmschichten eingebaut werden, sind (…) die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4b einzuhalten.
Zudem sind laut § 10 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, so zu dämmen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,24 W/m ^ 2K aufweisen.
Umsetzung bis Jahresende
Im Klartext bedeutet das, dass in nicht ausgebauten Dachräumen zwischen und ggfs. auch auf den Untergurten der Nagelplattenbinder eine Dämmung vorzusehen ist, die den möglichen Wärmedurchgang durch die oberste Geschossdecke auf den von der EnEV festgelegten Maximalwert begrenzt. Zu beachten ist für die Umsetzung die Frist bis 31. Dezember 2015.
Was ist zu tun?
Gebäudeeigentümer sind gut beraten, frühzeitig mit einem Dachdecker- oder Zimmereibetrieb Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen, um eine Begehung des Dachraumes zu vereinbaren und erforderliche Instandsetzungs- und Dämmmaßnahmen festzulegen. Ebenso können sie sich an ein Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte bzw. des Interessenverbandes Nagelplatten wenden. Die GIN-Mitgliedsfirmen stehen bundesweit in Kontakt mit leistungsfähigen Handwerksbetrieben, die Tragwerks- und Dämmarbeiten fachgerecht ausführen. Die Adressen sind im Mitgliederverzeichnis auf dem Internet-Portal www.nagelplatten.de zu finden. Zimmerei- und Dachdeckerbetriebe, die sich für die Montage von Nagelplattenbindern nach RAL-Kriterien zertifizieren lassen wollen, können im GIN Mitglied werden und umfassend schulen lassen. Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle im FORUM HOLZBAU in Ostfildern unter Telefon 07 11/ 2 39 96-54, Fax 07 11/ 2 39 96-66 oder per E-Mail an gin@nagelplatten.de.
Über den GIN >Starke Verbindungen!< Nach dieser Maxime handeln die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. für annähernd 50 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten: “Nagelplatten werden vor allem im Dach- und Wandbereich von Wohnhäusern, Supermärkten, Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen sowie für Brückenschalungen etc. als extrem belastbare Verbindungsmittel eingesetzt”, erläutert GIN-Geschäftsführer Joachim Hörrmann. Das “RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte” führen alle Betriebe, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft sind. Es umfasst die Herstellung von Nagelplattenprodukten und kann sich darüber hinaus auch auf die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen erstrecken. Das Gütezeichen Nagelplattenprodukte bürgt so für sichere, maßgenau hergestellte Verbindungen von Holzelementen mit einer Spannweite von bis zu 35 m sowie für die fachgerechte Montage gebäudespezifischer Tragsysteme von allerhöchster, dauerhafter Qualität.
Gemeinnützig und solidarisch unterstützt der GIN seine Mitgliedsfirmen in allen Fragen, die sich im Hinblick auf technisch vorbildliche und wirtschaftlich vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau ergeben. Zugleich ist der Interessenverband Ansprechpartner und Auskunftsquelle für Architekten, Hausbauunternehmen, Bauämter, Zimmerei-, Dachdecker- sowie weitere Handwerksbetriebe, die Nagelplatten und Nagelplattenprodukte bei der Verwirklichung unterschiedlichster Bauvorhaben konstruktiv verwenden. 1982 gegründet, gehört der GIN der Verbändegemeinschaft FORUM HOLZBAU an, hat seinen Sitz in Ostfildern bei Stuttgart und wird von Jochen Meilinger (1. Vors.), Kay-Ebe Schnoor (2. Vors.) und Joachim Hörrmann (Geschäftsführer) vertreten. Weitere wissenswerte Informationen über Nagelplatten und -produkte sowie über den GIN als Interessenverband finden sich im Internet unter: http://www.nagelplatten.de
Pressekontakt: Achim Zielke M.A. c/o Medienbüro TEXTIFY.de, Box 18 52, 53588 Bad Honnef, Fon 0 22 24/8 97 98 68, Fax 0 22 24/96 80 22, Mail gin@textify.de (im Auftrag des GIN, Gütegemeinschaft und Interessenverband Nagelplattenprodukte e.V., Geschäftsstelle: Hellmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern, gin@nagelplatten.de, http://www.nagelplatten.de )
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Aussender: Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V und Interessenverband Nagelplatten e.V. (GIN) Ansprechpartner: Achim Zielke M.A. Tel.: 0 22 24/96 80 21 E-Mail: gin@textify.de Website: www.nagelplatten.de