Hattersheim (pts015/28.08.2015/13:00) – Am Anfang steht eine grundsätzliche Entscheidung: den Umzug in Eigenregie erledigen oder ein Umzugsunternehmen beauftragen, das den Umzug professionell abwickelt. Der Vorteil bei der Beauftragung eines Möbelspediteurs: erheblich weniger Stress, mehr Zeit sowie die Gewissheit, den Umzug schnell, sicher und ohne Probleme innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne abschließen zu können.
Um ein geeignetes Umzugsunternehmen auszuwählen, sind zunächst Empfehlungen von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten ein guter erster Ansatz. Denn wer schon einmal mit einem Umzugsunternehmen umgezogen ist und gute Erfahrungen gemacht hat, gibt diese gerne weiter.
Bei der Entscheidung für den professionellen Umzugsdienstleister sollte man auf Qualitätsnachweise wie Zertifikate oder Testate achten. Denn es spielt nicht nur die schlichte Beförderung des Umzugsgutes von A nach B eine Rolle, sondern insbesondere auch das sichere Handling beim Packen und Laden. Werden Schäden vermieden, entsteht später kein zusätzlicher Aufwand.
Vorsicht ist geboten bei Lockvogelangeboten. Diese lauten etwa “4 Mann und Lkw für 6 Stunden zu einem Preis von 299 Euro” und werden häufig per Handzettel verteilt. Bei solchen Angeboten sollte man den Stundenpreis berechnen. Für das genannte Beispiel gilt etwa, dass die Mehrwertsteuer abzurechnen ist und somit der Stundensatz für 4 Mann rund 42 Euro netto beträgt. Inklusive aller Nebenkosten darf die Arbeitsstunde dann nicht mehr als 10,50 Euro kosten. Nach Abzug der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnnebenkosten bleibt dann noch ein Bruttolohn von rund 7,50 Euro pro Stunde, was unter dem seit 01. Januar geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegt. Umzugskunden sollten sich fragen, ob man jemandem das gesamte Hab und Gut anvertraut, der sich offensichtlich nicht an geltende Gesetze hält.
Hinterfragen sollte der Umzugskunde ferner Angebote, bei denen lediglich eine Mobilfunknummer als Kontaktmöglichkeit angegeben wird oder wenn Rabatte für bestimmte Personengruppen (bspw. Senioren) eingeräumt werden. Solche Angebote dienen häufig dazu, zunächst überhöhte Preise anzusetzen, um dann einen scheinbaren Nachlass zu gewähren.
Im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. sind ausschließlich Mitglieder organisiert, die die hohen Qualitätsanforderungen des Verbandes erfüllen. Im Rahmen der Abgrenzungskampagne werden die teilnehmenden Umzugsunternehmen jährlich von einer unabhängigen Organisation (SVG-Zert) überprüft. Dabei müssen die Spediteure nachweisen, dass detaillierte Angebote erstellt, Umzugskunden umfassend beraten und Fahrzeuge eingesetzt werden, die zur Beförderung von Möbeln besonders ausgerüstet sind.
AMÖ-Spediteure sind qualifiziert und dazu verpflichtet, im Falle des Falles dem Schiedsspruch der Einigungsstelle des Bundesverbandes zu folgen. Dort werden Differenzen zwischen AMÖ-Mitgliedsunternehmen und Umzugskunden ausgeräumt.
Unter http://www.umzug.org finden Umzugsinteressierte eine große Auswahl an qualifizierten Umzugsunternehmen sowie zahlreiche Tipps und Informationen rund um den Umzug.
Über den Bundesverband AMÖ Seit über 130 Jahren vertritt der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. die Interessen der Deutschen Möbelspediteure. Zu den mehr als 900 Mitgliedsunternehmen in 18 Landesverbänden zählen Umzugsspediteure, Handelsmöbelspediteure, Kunstspediteure sowie Spediteure von EDV und Medizintechnik. Als dezentral organisierter Bundesverband ist der einzelne AMÖ-Spediteur unmittelbar Mitglied in einem der Landesverbände. Die AMÖ-Geschäftsstelle in Hattersheim fördert Dialoge unter den nationalen und internationalen Mitgliedsverbänden und kommuniziert das Anliegen des Gewerbes. So zählt die AMÖ neben den deutschen Mitgliedsverbänden auch die Gruppe Internationaler Möbelspediteure e. V. (GIM) zu ihren Mitgliedern.
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Aussender: Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Ansprechpartner: André Badouin Tel.: +49 6190 98 98 17 E-Mail: badouin@amoe.de Website: www.amoe.de