Wien (pts013/11.01.2016/12:00) – Gesundheitsförderung in Betrieben spielt eine immer wichtigere Rolle. Ihre Bedeutung wird in Zukunft, wie Experten überzeugt sind, sogar noch weiter steigen. Denn immer mehr Unternehmen erkennen, dass körperliche, psychische und soziale Gesundheit wesentliche Faktoren für die Leistungsfähigkeit und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind und somit direkt zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen.
Zugenommen hat damit auch die Bedeutung von Personen, die den Prozess der betrieblichen Gesundheitsförderung, kurz: BGF, begleiten, denn das notwendige Know-how ist selten direkt in den Unternehmen vorhanden. Beratung und Begleitung von Organisationen im Projektablauf bei BGF-Projekten benötigt dabei zunehmend qualitativ hochwertige und angepasste Konzepte, die mit anderen Projekten in der Organisation kompatibel sind (z. B. mit der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen). Daher müssen Personen bestimmte Kompetenzen aufweisen, und Qualitätsvorgaben müssen möglichst objektiv und den Anforderungen entsprechend zur Zielerreichung beitragen.
Entsprechende Richtlinien wurden vor kurzem im Komitee 249 “Dienstleistungen und Prozesse der Personalentwicklung” bei Austrian Standards entwickelt und liegen nun als ONR 43765 “Anforderungen an Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung” vor. Die ONR liefert einheitliche Standards für Kenntnisse und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um sowohl Unternehmen bei der Auswahl von Prozessbegleitenden in der Betrieblichen Gesundheitsförderung als auch Dienstleistende bei der Ausbildung oder bei der Auswahl von Prozessbegleitenden zu unterstützen.
Zielgruppen dieser ONR sind insbesondere Unternehmen, die Bedarf an BGF haben, Evaluierende und AnbieterInnen für Prozessbegleitung in der BGF sowie Auftraggeberinnen und Auftraggeber in der BGF. Die Anforderungen dieser ONR beziehen sich ausschließlich auf Einzelpersonen.
Mitgewirkt an der Entstehung dieser Richtlinien haben (in alphabetischer Reihenfolge) Energie Steiermark, Fonds Gesundes Österreich, Institut für Gesundheitsförderung und Prävention, Karl-Franzens-Universität Graz, Kärntner Gebietskrankenkasse, Koordinationsstelle des Österreichischen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF), Prospect Unternehmensberatung sowie Wiener Gesundheitsförderung.
In weiterer Folge ist es möglich, diese ONR in ein Curriculum zur Ausbildung von BGF-ProzessbegleiterInnen oder zu einer Grundlage für eine Zertifizierung weiterzuentwickeln.
Bibliografie: ONR 43765 Anforderungen an Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung Erhältlich unter: https://bit.ly/ONR43765
Ansprechpartnerin bei Austrian Standards: Annette Altenpohl-Steurer Committee Manager Tel. +43 1 213 00-724 E-Mail: a.altenpohl@austrian-standards.at
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Aussender: Austrian Standards Institute – Österreichisches Normungsinstitut Ansprechpartner: Dr. Johannes Stern Tel.: +43 1 21300-317 E-Mail: j.stern@austrian-standards.at Website: www.austrian-standards.at