Wien (pts007/12.07.2019/10:30) – Müssen Banken ihren Kunden Negativzinsen weitergeben? Für Private ist diese Frage nach einem höchstrichterlichen Urteil bereits zu Gunsten des Kunden geklärt. Jetzt könnte eine solche Entscheidung auch für Unternehmen bevorstehen. Ein burgenländischer Unternehmer hat die Oberbank geklagt.
Seit mehreren Jahren ist der Schweizer Franken Libor, der Referenzzinssatz für Schweizer Franken Kredite ähnlich dem EURIBOR (Referenzzinssatz für Euro Kredite) negativ. Die meisten Banken geben diesen negativen Zinssatz in der Regel aber nicht an ihre Kunden weiter. Für Privatkunden ist die Frage, ob dies rechtens ist, bereits durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes geklärt. Die Banken müssen diese Zinsvorteile an die Kunden weitergeben. Ob dieses Urteil auch für Unternehmen gilt, ist hingegen noch nicht zur Gänze geklärt. Betreffend Euro Krediten von Unternehmen gibt es ein Urteil des Handelsgerichts Wien. Es entspricht dem OGH-Urteil für Private und fiel zu Gunsten des Kunden aus. Es ist aber noch nichts rechtskräftig.
Nunmehr könnte aber eine grundsätzliche Klärung bevorstehen. Ein burgenländisches Unternehmen hat bei der Oberbank einen Schweizer Franken Kredit laufen. Als Zinssatz wurden der Schweizer Franken Libor plus Margenaufschlag vereinbart. Trotzdem wurde der negative Schweizer Franken Libor bei den jeweiligen Zinsbelastungen von der Bank nie in Abzug gebracht und damit Zinsvorteile an den Kunden weitergegeben. Nach ergebnislosen Vergleichsgesprächen hat der Unternehmer nunmehr die Bank auf Rückzahlung der von ihm zu viel bezahlten Zinsen geklagt.
Im laufenden Verfahren haben die Bankenvertreter eine außergerichtliche Lösung Raum gestellt. Diese sieht einen vorzeitigen Abbruch der Geschäftsbeziehung sowie einen Nachlass bei der Rückzahlung vor. „Der vorzeitige Abbruch der Geschäftsbeziehung würde bedeuten, dass der Kunde auf den für ihn günstigen Kredit verzichten und bei einem anderen Bankinstitut ein neues Darlehen verhandeln müsste“, erläutert Finanzombudsmann Gerald Zmuegg, der den burgenländischen Unternehmer berät. „Die Oberbank will offenbar mit einer außergerichtlichen Lösung einen ‚Musterprozess‘ betreffend negative Schweizer Franken-Zinsen vermeiden. Das Urteil in diesem Prozess wird nämlich wohl wegweisend für viele andere Unternehmen in einer ähnlichen Situation sein“, so Finanzombudsmann Gerald Zmuegg.
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