VfGH übermittelt Individualantrag zum Schutz der Anrainer an die Österreichische Bundesregierung

Wien (pts006/23.08.2019/08:18) – Am 13. August 2019 wurde der Individualantrag wegen des Rauchverbots in der Nachtgastronomie gemäß des am 2. Juli 2019 im Nationalrat verabschiedeten radikalen Nichtraucherschutzgesetzes, mit Wirkung 1. November 2019, beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof von der Zulässigkeit des Individualantrages und davon ausgeht, dass dieser eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art 140 Abs 1b B-VG), hat der Verfassungsgerichtshof den Individualantrag am 22. August 2019 der Österreichischen Bundesregierung übermittelt, um dazu innerhalb einer Frist von vier Wochen Stellung zu nehmen.

Damit wurde eine große Hürde genommen , die nur wenige Individualanträge nehmen. Seitens der Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainer“ zeigt man sich nicht zuletzt aufgrund der raschen Bearbeitung sehr erfreut und hofft, dass der Verfassungsgerichtshof in weiterer Folge auch die inhaltlichen Argumente teilt.

Hintergrund ist die nicht zu Ende gedachte Situation rund um den Schutz der Anrainer , da „österreichweit mit bis zu 50.000 Rauchern zeitgleich vor den nachtgastronomischen Lokalen im Zeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr zu rechnen ist und dies zu massiver Lärmbelästigung der Anrainer führen wird“ , so Stefan Ratzenberger , Sprecher der Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“.

Der 21 Seiten umfassende Individualantrag behandelt vier nachtgastronomische Betriebe in Wien, Linz und Graz.

Hinter den Antragstellern steht die Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“ , die mittlerweile weit mehr als 1.800 nachtgastronomische Unternehmen umfasst. Tendenz täglich steigend.

Auf die Frage, warum der Antrag eingebracht wurde, antwortet der Stefan Ratzenberger: „Es dürfen jahrelange Säumnisse der politischen Verantwortungsträger in der Prävention gegen das Rauchen nicht einfach am grünen Tisch den (Nacht)Gastronomen zugespielt werden – und dies auf Kosten und zu Lasten der Anrainer. Daher muss jetzt eine Lösung im Sinne aller gefunden und zeitgleich ein Fahrplan vorgelegt werden, wie Österreich den Raucheranteil in der Bevölkerung drastisch senken wird. Die Gastronomie steht bereit hier aktiv mitzuwirken!“

Prävention – eine klare Forderung an alle politischen Verantwortungsträger

„Wir fordern seitens der politischen Verantwortungsträger aller Parteien einen Fahrplan gegen das Rauchen und eine Kampagne zur Prävention.“ , so Stefan Ratzenberger , Sprecher der Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“ und weiter „Laut der Studie ´The Tabacco Control Scale in Europe´ liegt Österreich an 35. und damit an letzter Stelle im europäischen Ranking hinsichtlich der Maßnahmen in Prävention und Aufklärung für eine rauchfreie Gesellschaft. Lediglich 36 von möglichen 100 Punkten wurden erreicht.“

Die Studie „The Tabacco Control Scale in Europe“ liegt der Presseaussendung im Anhang bei.

Das restriktive Nichtraucherschutzgesetz wird zu keinem Umdenken in der Gesellschaft führen. Es bedarf langjähriger Aufklärung , Kampagnen und Prävention , die letztlich den Erfolg für die Reduktion des Anteils der rauchenden Bevölkerung bringen werden.

„Es darf nicht sein, dass sich politische Verantwortungsträger dieser Aufgabe entziehen und diese wichtige Verantwortung an Gastronomen abwälzen.“ , so ,Stefan Ratzenberger , und weiter „Es ist ein Irrglaube, das durch vorliegende gesetzliche Regelung mit 1. November 2019 die österreichische Gesellschaft zu Nichtrauchern werde. Vielmehr zeigt die Studie ´The Tabacco Control Scale in Europe´, dass Österreich durch jahrelangen Stillstand in der Prävention zum Aschenbecher Europas wurde. Daher fordern wir alle Parteien auf ihre geplanten Maßnahmen für die Prävention offenzulegen und letztlich eine überparteiliche und regierungsunabhängige Kommission für die dringend notwendige Präventionsarbeit in Österreich einzusetzen.“ ,

Die Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“ sieht dem Diskurs mit der Politik positiv entgegen und steht zur Unterstützung und Mitarbeit im Zuge der Prävention zur Verfügung.

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