15-Punkte-Programm für einen besseren Brandschutz im Unternehmen

Wien (pts028/26.09.2019/12:00) – Der Brandschutz im Unternehmen ist eine vielfältige Aufgabe. Für die Unternehmensleitung ist es häufig schwierig zu beurteilen, ob die Brandschutzorganisation alle an sie gestellten Anforderungen erfüllt. Die Kontrolle der Aufgaben und Inhalte der vorgelegten Dokumente trägt erheblich zur Unternehmenssicherheit bei. https://2m.at/15-punkte-qualitaet-im-brandschutz

Um zu verstehen, was im Unternehmen alles gemacht werden muss, finden Sie anbei eine Auflistung der wichtigsten Punkte mit einer kurzen Erklärung. In meinem vorhergehenden Artikel finden Sie Hinweise, wie die Brandschutzorganisation sie für die Sicherheit im Unternehmen und mit weiteren Dienstleitungen unterstützen kann und somit einen erheblichen Beitrag zu Effizienz bringt.

Wenn Sie diese folgenden 15 Fragen beantworten können, sind Sie bei der Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Brandschutzorganisation einen erheblichen Schritt weiter. https://2m.at

1. Gewerbebescheid – Ist ein Brandschutzbeauftragter im Gewerbebescheid vorgeschrieben? Hier gilt es zu ermitteln, woher ich die Verpflichtung habe, eine Brandschutzorganisation zu stellen oder mache ich das freiwillig oder gibt es andere Gründe, aus denen ich angehalten bin, eine Brandschutzorganisation zu stellen?

2. Arbeitnehmerschutz – Ist eine Person vorgesehen, die sich um das Thema Brandschutz/Evakuierung kümmert?

3. Arbeitsstättenverordnung – welche Punkte sind zur Arbeitnehmersicherheit aufgrund der Nutzung zu erfüllen?

4. Bestellung eines Brandschutzbeauftragten – Erfolgt die Bestellung nach den Richtlinien der TRVB? Eine reine Arbeitsvertragsbestellung reicht nicht aus!

5. Erstellung/Anlegen eines Brandschutzbuches – Ist diese Dokumentation/Aufzeichnung aller brandschutzrelevanten Tätigkeiten erstellt worden?

6. Erstellung einer Brandschutzordnung erfolgt? Dabei geht es um das Verhalten der Mitarbeiter im Brandfall und welche Brandschutzvorkehrungen im Unternehmen wichtig sind, wie etwa keine Heizstrahler von zu Hause mitzunehmen, Regelung zu Ladegeräten und Akkus.

7. Erhebung aller brandschutztechnischen Einrichtungen sowie Sammeln aller Zertifikate und Bestätigungen – Protokolle, Zertifikate von verbauten Geräten bei Brandschutzanlagen, Einbaubestätigung von Brandschutztüren, Rauchklappen etc., Prüfung der Löschmittel und sind ausreichend Löschmittel je nach Nutzung vorhanden?

8. Sammeln der Abnahmeprotokolle, Revisions- und Wartungsprotokolle erfolgt? Dazu zählen auch Auflistungen der Inhalte und Mängel sowie eine Prüfung, welche der Protokolle vorhanden sind – diese sind bei Behördenüberprüfung sehr hilfreich und müssen häufig vorgelegt werden. Achtung: Auch Wartungsprotokolle von allgemein Anlagen wie Brandmeldeanlage, Rauchabzugsanlagen fallen hier hinein.

9. Kontrollplan-Erstellung und Zeitplanung für Eigenkontrollen sowie Weiterbildungsplanung für die Brandschutzorganisation, Wartungen und Revisionen erfolgt? Dazu zählen auch Aufgabenplanung und Rundgangs-Planung für den Brandschutzbeauftragen und seine Brandschutzorganisation.

10. Erstellung einer Mängelliste erfolgt? Auflistung der vorgefundenen Beanstandungen, mit Datum, Foto, Hinweisen zur Behebung und wann die Behebung erfolgt ist. Diese Information ist wichtig, wenn es Behördenkontrollen gibt, zur Beurteilung ihrer Sicherheitspolitik im Unternehmen.

11. Bestimmung des Regelkreislaufs für den Informationsfluss bei Brandschutzhinweisen und Mängelbehebungen erfolgt? Die Abwicklung von gefundenen Beanstandungen ist sehr wichtig, damit Behebungen zeitlich nicht verschleppt werden.

12. Diverse Pläne erstellt? Dazu gehören Alarmplan, Brandschutzpläne, Fluchtwegpläne und es geht um folgende Fragen: Wer übernimmt welche Funktion bei einem Brandalarm, wie sollen sich die Mitarbeiter bei Alarmen verhalten, welche Wege sind Fluchtwege?

13. Gehilfenbestellung erfolgt? Hier geht es um Brandschutzpersonal (BSW), Evakuierung, externe Berater. Braucht der Brandschutz eine Unterstützung, ist die Suche nach weiterem Personal ein Muss? Dazu zählt auch eine Regelung für Urlaubsvertretungen und krankheitsbedingte Ausfälle.

14. Mitarbeiterunterweisung erfolgt? Erstellung von Unterweisungsdokumenten für die jährliche allgemeine Unterweisung der Mitarbeiter oder bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Findet die Mitarbeiterunterweisung jährlich schriftlich und mündlich oder online statt?

15. Regelmäßige Kontrolle der Brandschutzorganisation durchgeführt? Diese nimmt der Vorgesetzte vor, inklusive der Besprechung aller relevanten Themen zum Brandschutz.

Unterstützung bei der Umsetzung

Die Menge der Aufgaben hat zur Folge, dass ihre Brandschutzmitarbeiter viel Zeit investieren müssen. Das lenkt Sie von ihrer eigentlichen Tätigkeit ab. Mit externen Brandschutzbeauftragte haben Sie die Möglichkeit, kurzfristig Kapazitäten und Know-how zuzukaufen. Durch eine regelmäßige Nachkontrolle können Sie den eigenen Aufwand bei der Kontrolle der Brandschutzorganisation verringern und haben dadurch auch weniger Haftung. https://2m.at/brandschutz-wien

Fragen zum Brandschutz richten Sie bitte an: nachrichten@2m.at

Zur Person Erno Mayer unterstützt regelmäßig Brandschutzpersonen, Hotelmanager, Geschäftsführer, Betriebsführer, Immobilienmanager, Hausverwalter, Vorgesetzte bei Fragen und Unsicherheiten im „Vorbeugenden Brandschutz“, wenn es um Haftungsfragen, Fragen zur Umsetzung im Betrieb, organisatorische Fragen zu beantworten gibt, sowohl durch Ausarbeitung von Dokumentationen, im persönlichen Beratungsgespräch, mittels Unterweisungen und Vorträgen.

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Aussender: 2M Brandschutz Ansprechpartner: Erno Mayer, dipl. BO Tel.: +43 663 03038008 E-Mail: nachrichten@2m.at Website: www.2m.at