Umweltdachverband warnt: Salzburger Umweltschutz erhält neue Rechte – und gleichzeitig Einschränkungen

Wien (pts022/16.09.2019/13:25) – Neu vorgelegter Gesetzesentwurf setzt verbindlichen Rechtsschutz von Umweltorganisationen nur teilweise um und ist völkerrechtlich unzulässig – „Präklusionsregelung“ konterkariert Beschwerderecht und widerspricht EU-Judikatur – Wertvoller Lebensraumschutz von Biotopen soll ausgehebelt werden

Der von der Salzburger Landesregierung neu vorgelegte Gesetzesentwurf für ein sogenanntes „Salzburg Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019“ stößt auf Seiten des Umweltdachverbandes – neben grundsätzlichem Lob – auch auf Kritik. Zwar brächte der Entwurf, der auf die Umsetzung der Aarhus-Konvention abzielt, die Verankerung von Beteiligtenrechten für Umweltorganisationen in wichtigen Umweltverfahren. Gleichzeitig werden bei eingehender Prüfung jedoch auch einige völkerrechtlich unzulässige Fallstricke ersichtlich sowie ein bauwirtschaftlich getriebener Angriff auf den Schutz wertvoller Lebensräume.

„Der Blick auf die Einschränkungen und Neuregelungen, die mit der Novelle einhergehen, trübt leider die grundsätzliche Freude über die Schritte in Richtung Aarhus-Umsetzung. So sollen NGOs künftig nicht – wie eigentlich europarechtlich verbindlich – in allen Umweltverfahren das Recht auf Beteiligung erhalten, sondern nur in jenen, die einen Bezug zu den EU-Naturschutz-Richtlinien (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) haben. Zudem soll auch ihr Beschwerderecht im Rahmen einer sogenannten ‚Präklusionsregelung‘ massiv eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen entsprechen nicht der EU-Rechtsprechung und sind auch völkerrechtlich unzulässig. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit unseren Mitgliedsorganisationen Österreichischer Alpenverein, BirdLife Österreich, Naturfreunde Österreich und Naturschutzbund Österreich haben wir unsere Kritik eingebracht. Wir brauchen eine Novelle, die faire Bedingungen für die Natur ermöglicht“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Einschränkung des Lebensraumschutzes einzigartiger Biotope

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf im Rahmen einer Neuregelung neue Einschränkungen des Lebensraumschutzes vor. „Das neue Gesetz will bestehenden Biotopen ihren bisherigen Lebensraumschutz zu Gunsten von Baulandgewinnung entziehen. In Zeiten des globalen Artensterbens ist jeder Angriff auf intakte Biotope einer zu viel – im Gegenteil müssen wir alles daran setzen, diese zu erhalten und zu fördern, denn intakte Naturräume sind die unverzichtbare Grundlage für Artenvielfalt, Klimaschutz und unsere Gesundheit. Dass nun ein weiteres Gesetz beschlossen werden soll, das unseren ohnehin viel zu hohen Flächenverbrauch noch weiter fördert, ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Maier.

Die Stellungnahme von Umweltdachverband, Österreichischer Alpenverein, BirdLife Österreich, Naturfreunde Österreich und Naturschutzbund Österreich zum Entwurf der Salzburger Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019 steht hier zum Download bereit: http://www.umweltdachverband.at/assets/Umweltdachverband/Publikationen/Stellungnahmen/STN-UWD-Sbg-Aarhus-BeteiligungsG.pdf

Hier finden Sie die Presseaussendung online: https://www.umweltdachverband.at/inhalt/umweltdachverband-warnt-salzburger-umweltschutz-erhaelt-neue-rechte-und-gleichzeitig-einschraenkungen

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Aussender: Umweltdachverband Ansprechpartner: Dr. Sylvia Steinbauer Tel.: +43 40113 21 E-Mail: sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at Website: www.umweltdachverband.at