Die rechte Hand der Feuerwehr: der Brandschutzbeauftragte

Wien (pts022/07.10.2019/13:00) – Der wesentlichste Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes besteht darin, Brände zu vermeiden. Wenn es allerdings doch einmal zum „Worst Case“ in einem Wohnhaus oder Unternehmen kommt, hat der Brandschutzbeauftragte im optimalsten Fall schon lange vorher dafür gesorgt, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr einen reibungslosen Einsatz abwickeln können. Weitere Informationen: https://2m.at/rechte-hand-feuerwehr

Brandschutzbeauftragter – der „lange Arm der Feuerwehr“

Der Brandschutzbeauftragte sorgt sich um richtige Brandschutzpläne, plant jährliche Sicherheitsunterweisungen und schult Mitarbeiter am jeweiligen Standort darin, den besten Fluchtweg zu nehmen und erste Löschhilfe zu leisten. Er ist sozusagen das „Mensch gewordene Brandschutzbewusstsein“ eines jeden Unternehmens. Als „langer Arm der Feuerwehr“ steht er aber auch den Einsatzkräften zur Verfügung, um auf Besonderheiten des jeweiligen Objekts im Brandfall hinzuweisen. Mehr Informationen: https://2m.at/brandschutzbeauftragter-universaldienstleister

Der Brandschutzbeauftragte als „Einsatz-Vorbereiter“

Ob einsatzrelevante Einrichtungen wie Feuerwehraufzüge, Objektfunkanlagen oder Drucksteigerungsanlagen funktionieren, fällt in den Kernbereich des vorbeugenden Brandschützers, denn: Im Fall des Falles soll und muss die Feuerwehr auf diese Hilfsmittel uneingeschränkten Zugriff haben. Im Zuge dessen wird auch die Einhaltung der Wartungsintervalle überprüft, damit sich die Feuerwehrkräfte auf einwandfrei funktionierende Brandschutzeinrichtungen verlassen können.

Der Brandschutzbeauftragte im Feuerwehreinsatz

Wenn Sie erstmals bei Freunden zu Gast sind, werden Sie womöglich fragen, wo sich das Badezimmer befindet. Diese Option steht im Einsatzfall für Feuerwehrkräfte jedoch nicht zur Verfügung. Immerhin finden gut 99 Prozent aller (Gebäude-)Brandeinsätze öffentlicher Feuerwehren in Objekten statt, in denen die Einsatzkräfte keine Möglichkeit haben, binnen kürzester Zeit einsatzrelevante Daten über das jeweilige Objekt einzuholen. Sie müssen sich hier auf Informationen aus Brandschutzplänen verlassen können oder haben oftmals – Stichwort: Wohnbau – überhaupt keine Informationen zum Objektaufbau vor Ort zur Verfügung. Weitere Informationen dazu: https://2m.at

In Gebäuden mit vorgeschriebenem Brandschutzbeauftragten kann dieser als Bindeglied zwischen Eigentümer und Feuerwehr fungieren: Er kennt das Objekt, seine Örtlichkeiten aber auch die Gefahren, die davon ausgehen können. Er verfügt aufgrund der monatlichen Brandschutzbegehung über Wissen zur Gebäudestruktur, allfällige gefährliche Lagerungen sowie die technischen Brandschutzeinrichtungen. Sein Wissensvorteil: Er kann diese Informationen im Einsatzfall an die Feuerwehrkräfte vor Ort direkt weitergeben. Seitens der Feuerwehr kann dieses Wissen genutzt werden, um die Taktik zur Brandbekämpfung besser an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und die ohnehin großen Gefahren eines Löschangriffs für die eingesetzten Kräfte zu minimieren. Ein gewisses Risiko ist dabei natürlich nie auszuschließen. Dieses kann jedoch durch die Informationen des zuständigen Brandschutzbeauftragten besser eingeschätzt werden.

Auch im Falle eines Fehl- oder Täuschungsalarms kann der Brandschutzbeauftragte unterstützend wirken, indem er die Dokumentation im Kontrollbuch der Brandmeldeanlage vervollständigt (Feuerwehrordner rot/grün). Ebenso kann er allfällige Verbesserungsvorschläge an der organisatorischen Brandschutzorganisation einbringen. Mehr Informationen: https://2m.at/brandschutz-vortraege

Organisation von Übungen zur Vorbereitung

Ein vielfach geäußerter Wunsch von Brandschutzbeauftragten ist es, gemeinsame Übungen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr abzuhalten. Nicht immer klappt dies, vor allem in Ballungszentren kann dieser Wunsch aufgrund knapper Personalressourcen und hoher Einsatzzahlen im Alltagsbetrieb nur selten erfüllt werden. Gemeinsame Übungen mit der Feuerwehr beschränken sich daher meist auf die größeren Unternehmen im Einsatzbereich. Eben dort, wo von den größten Gefahren für Leib, Leben und Umwelt ausgegangen wird. Gerade in so einem Fall ist es wichtig, einen allfälligen Einsatz im Vorfeld mit durchdachter Brandschutzorganisation für die Feuerwehr vorbereitet zu haben. In jedem Fall sind die Kräfte der Feuerwehr jedoch dankbar, wenn ein kompetenter Ansprechpartner in Form eines Brandschutzbeauftragten im Einsatzfall zur Verfügung steht!

Dieser Text ist ein Gastartikel. Andreas Riedel, Brandschutzbeauftragter in einem renommierten Haustechnikunternehmen und ehemaliger Feuerwehrmann, berichtet über die Zusammenarbeit von Feuerwehr und Brandschutzbeauftragten.

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