Generelles Rauchverbot ab 1.11.2019 – Schluss mit dem Raucherkammerl?

Wien (pts018/02.10.2019/12:20) – Mit der Einführung des allgemeinen Rauchverbots in der Gastronomie ab 1. November 2019 ändert sich Grundlegendes: Rauchen in Lokalen ist verboten.

Für den Brandschutzbeauftragten und der Sicherheit im Betrieb täte es gut, wenn niemand mehr aus Glaubensgründen mit Feuer hantieren würde. Das würde extrem zur Sicherheit im Unternehmen beitragen. Jetzt ist es aber so, dass Verbote andere extreme Situationen herbeirufen. https://2m.at/raucherkammerl-verboten

Rauchen ist und bleibt durch die Unachtsamkeit in der Masse gefährlich. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, diese Gefahrensituationen im Vorhinein, also „vorbeugend“, einzudämmen.

2009 schrieb Dr. Otto Widetschek aus Graz in seinem Artikel bereits: „Die Unachtsamkeit beim Rauchen – und im Besonderen das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und glühenden Zigaretten-, Zigarren- und Pfeifentabaksresten – ist eine der häufigsten Brandursachen.“ Daran hat sich trotz aller Bemühungen, das Rauchen zu verbieten, nichts geändert. Es hat sich eher die Annahme bewahrheitet, dass es mehr Brände im Privaten als auch in Bereichen geben wird, in die sich die Raucher zurückziehen.

In Österreich haben wir eine gut belegte Historie, wenn es um Brände mit Zigarettenhintergrund und Personengefährdung geht. Nur vier Beispiele von vielen: – Das Wiener Hotel „Am Augarten“ im Jahre 1979, 25 Todesopfer – Wiener Nationalbank, 1979 – Wiener Redouten Sälen in der Hofburg, vermutlich Zigarettenüberreste – Seniorenheim in Egg, Vorarlberg 2008, 12 Tote

Suchmaschineninformationen zu Bränden

Bemüht man eine bekannte Suchmaschine nach „Brand durch Zigarette“, finden sich allein in Österreich tausende aktuelle Einträge von Medienberichten dazu, darunter folgende: – Zigarette löste Brand in Werkstätte eines Pferdehofes aus – Garage abgebrannt: Zigarette hat Brand in Andorf ausgelöst – Mit brennender Zigarette eingeschlafen: drei Feuerwehren bei Wohnungsbrand – Brennende Zigarette löste Brand-Großeinsatz aus – Hoheneich – Zigarette entzündete Müllcontainer

Keine Versicherungsleistung

Eine bekannte Versicherung listet unter „Entfall der Versicherungsleistung“ Folgendes auf: Zitat „Auch kleine Missgeschicke können aus juristischer Sicht sehr schnell zur groben Fahrlässigkeit werden. Zum Beispiel dann, wenn Sie durch deutliche Vernachlässigung der Sorgfalt einen Schaden verursachen.“ Weiters gibt sie ein Beispiel: „Sie schlafen stark übermüdet mit der Zigarette ein. Die Glut löst einen Brand aus.“

Die Versicherung ist in diesem Fall leistungsfrei! https://www.uniqa.at/versicherung/wohnen/grobe-fahrlaessigkeit.html

Ein weiteres Indiz für die Unachtsamkeit mit offenem Feuer lässt sich an den Brandlöchern an verschiedenen Materialien beobachten. Teppiche, Verkleidungen, Sessel, Decken Leintüchern, Sitzmöbel – überall, wo Raucher zugegen sind, finden sich diese typischen Anzeichen.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungsleistung: https://2m.at/brandschutz-vortraege

Warum es dann doch nicht ständig brennt!

Das liegt an der Verbrennung bei Zigaretten. Fällt eine Zigarette zu Boden, bildet sich rasch ein Aschehaufen, der ein schlechter Wärmeleiter ist und zum Glück geht die Zigarette aus. Seit dem November 2011 sind Zigaretten gesetzlich mit dem „RIP“-Verfahren ausgestattet. Dieses Verfahren bewirkt, dass Zigaretten mit der Zeit ausgehen, wenn nicht daran gesogen wird. RIP steht dabei für „Reduced Ignition Propensity“ und bedeutet so viel wie „verminderte Zündneigung“.

Sichere Zigaretten möglich?

Der damalige zuständige EU-Kommisar für Gesundheit und Verbraucher, John Dalli, erklärte den Grund der Einführung dieser Sicherheitsmaßnahme: „Eine wirklich sichere Zigarette gibt es nicht. Am sichersten ist es ohnehin, überhaupt nicht zu rauchen. Wer dennoch rauchen möchte, soll wissen, dass nach den neuen Sicherheitsbestimmungen die Tabakindustrie künftig nur mehr Zigaretten mit verminderter Zündneigung herstellen darf. Dies müsste Hunderte von Menschen vor dieser Brandgefahr schützen.“

Bis dahin gab es EU-weit 1000 Tote durch Zigarettenbrände pro Jahr.

E-Zigaretten, nicht ganz ungefährlich?

In den letzten Jahren wurde als Alternative der Zigarette die E-Zigarette groß angepriesen. Bemüht man wieder die Suchmaschine seines Vertrauens, dann fällt auf, dass E-Zigaretten beim Laden und im Betrieb wie alle anderen Geräte mit Batteriebetrieb zum explodieren neigen. Manchmal endet dies im Krankenhaus und im Koma, da die E-Zigarette im Mund explodiert. Aus Sicht des Brandschutzes ist die Gefährdung ebenfalls gegeben und ein Laden sowie Gebrauch mit Vorsicht zu sehen. Denn es gibt viele Modelle am Markt und nur wenige werden Prüfungen unterzogen und erfüllen Sicherheitsstands. Es ist auf jeden Fall darauf zu achten, welche Ladegeräte verwendet werden und wo diese E-Zigaretten geladen werden.

Tipps zur E-Zigarette: – Wenn das Ladegerät heiß wird, sollte man die E-Zigarette vom Strom nehmen. – Verwenden Sie nur vom Hersteller zugelassene Ladegeräte. – Verwenden Sie Ladegeräte mit Temperaturkontrolle und Schutzschaltungen – Halten Sie beim Laden ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien – Tauschen Sie beschädigte Akkus aus – Aufblähen, Verletzungen der Außenhaut – Vermeiden Sie die Komplettentladung von Lithium-Ionen-Akkus – Kurzschlüsse sind aufgrund der Beschaffenheit vorprogrammiert.

Häufige Mistkübelbrände

Gerne wird die Asche in den Mistkübel geworfen. Die Voraussetzungen für einen Müllraumbrand sind ideal. Es finden sich leicht brennbare Materialien, manche entzünden sich sogar unter bestimmten Umständen selbst. Informationen dazu: https://2m.at/verhalten-im-brandfall-2m-brandschutz

Es gibt ausreichend Sauerstoff, ausreichend brennbares Material, wie Kunststoffe und durch die Asche auch noch Wärme. Die Wärme wird durch weiteres Material im Kübel nicht abgeleitet und der Hitzestau sorgt für Temperaturen, die den Brand besonders begünstigen.

Zusätzlich sind viele der verwendeten Mistkübel aus Materialien, die gut brennbar sind. Dadurch ist die Weiterleitung eines entstehenden Brandes auf die Umgebung sehr zeitnah möglich.

Einfache Lösung für Mistkübelbrände

Abhilfe schaffen hier selbstlöschende Behälter aus Metall oder Kunststoff. Diese besitzen einen Deckel, der nach innen gewölbt ist. Dadurch wird der Großteil des aufsteigenden Rauches nach unten gedrückt. So wird der sauerstoffarme und etwas abgekühlte Rauch in Richtung Brand befördert und Flamme erstickt oder der Brand stark verlangsamt.

Müllraumbrände

Regelmäßig entzünden sich Müllräume durch weggeworfene heiße Aschen und Gegenstände, die teilweise auch auf Zigarettenasche zurückzuführen sind. Diese Gefahr kann nur durch achtsamen Umgang mit derartigen Materialien eingedämmt werden. Hier ist es ratsam, entsprechende Unterweisungen an Mitarbeiter zu geben, die derartige Materialen entsorgen.

Brandschutz und Raucher

Aus Sicht des Brandschutzbeauftragten ist es notwendig, offenes Licht und Feuer an einem kontrollierbaren Ort oder Zustand zu bringen. Die Lösung in diesem Zusammenhang ist es, Menschen dazu zu bringen, dass sie nur an bestimmten Plätzen rauchen, an denen das auch vorgesehen ist.

Erno Mayer (2M Brandschutz): „Ich persönlich wünsche daher jedem Raucher einen angenehmen Platz, an dem er seine Sucht befriedigen kann.“

Der 2M-Brandschutz-Experte erläutert: „Aus der Praxis heraus musste ich feststellen, dass Raucher sehr kreativ werden, wenn sie keinen geeigneten Platz für ihre Genussvariante finden und zusätzlich, wie es Herr Dr. Widetschek ausführt, auch ’sehr kommunikativ und beweglich sind‘. Diese Umstände bereiten jedem Brandschutzbeauftragten regelmäßig Kopfzerbrechen.“

Wenn zusätzlich noch der Umgang mit den Zigarettenresten unbeholfen oder unsachgemäß erfolgt, ist ein Brandereignis vorprogrammiert.

Raucherraum als gute Lösung für den Brandschutz!

Raucherräume bieten einen idealen Spielplatz für Brandschutzbeauftragte, um die Brandsicherheit zu gestalten. Es ist möglich, Räume so auszustatten, dass sie den Brandschutzanforderungen entsprechen: – Aschenbecher mit Verschlusssystem – Tische, die nicht brennbar sind, aufstellen – Fußböden in nicht brennbarer Beschaffenheit – Behälter, in denen die Asche gefahrlos geleert werden kann, aufstellen – Anweisungen an das Putzpersonal, wie mit der Asche umzugehen ist – Müllraumbehälter im Müllraum aufstellen, die Bränden keine Chance geben

Verhaltensemfehlung an Raucher: – Drücken Sie ihre Zigarette im Aschenbecher sorgfältig aus – Heiße Zigarettenglut hat im Mülleimer nichts zu suchen – Reste niemals im Aschenbecher in den Papierkorb werfen – Trennen Sie brennbare Abfälle von Raucherwaren – Rauchen Sie niemals in der Nähe von leicht entzündlichen Flüssigkeiten – Verzichten Sie auf ihre Zigarette beim Autofahren – Halten Sie sich bitte an gültige Rauchverbote! (an Tankstellen, in Theater- und Kinosälen, brandgefährlichen Arbeits- und Lagerbereichen und vor allem in Garagen!!!)

Raucherkammerl zulässig oder ab 1.11.2019 Verboten??

Aus heutiger Sicht dürfte sich durch die neue Verordnung, die per 1.11.2019 in Kraft tritt, an der bisherigen Regelung nichts ändern, wie es im Gastbeitrag von Jana Eichmeyer, Karolin Andréewitch im Der Standard vom 30. September heißt.

Voraussetzung hierfür bleibt, wie bisher, Folgendes, wie es im Artikel weiter ausgeführt wird: „Sofern im (nicht öffentlich zugänglichen) Betrieb oder Bürogebäude eigene Raucherräume vorhanden waren, aus denen der Rauch nicht in andere Bereiche dringen kann, durfte innerhalb des Gebäudes in solchen Raucherkammerln geraucht werden.“ Der Brandschutzbeauftragte hat damit Voraussetzungen, die ihm das Leben erleichtern, um die weiteren Mitarbeiter vor Verrauchung im Brandfall zu schützen durch unsachgemäßes hantieren.

Für den Brandschutzbeauftragten ist diese Lösung eine gute Lösung, da er die Gefahrenquellen bestmöglich in Schach halten kann. Für die Betriebssicherheit hat es ebenfalls einen Vorteil auf Grund des eingeschränkten hantieren mit Feuer und Zündquellen.

Weitere Informationen dazu: https://2m.at/brandschutzbeauftragter

Fazit: Das Raucherkammerl bleibt aus heutiger Sicht erhalten

Weitere Informationen finden Sie unter https://2m.at oder richten Sie ihre Fragen per E-Mail an: nachrichten@2m.at

Brandschutz im Unternehmen umsetzen?

Qualifizierte Brandschutzfachkräfte liefern vielfältige Hilfe und konkrete Unterstützung. Neben der Beratung helfen sie, durch Unterweisungen und praktische Übungen den Arbeitsplatz sicherer und vertrauter zu machen.

Zur Person Erno Mayer unterstützt regelmäßig Brandschutzpersonen, Hotelmanager, Geschäftsführer, Betriebsführer, Immobilienmanager, Hausverwalter, Vorgesetzte bei Fragen und Unsicherheiten im „Vorbeugenden Brandschutz“, wenn es um Haftungsfragen, Fragen zur Umsetzung im Betrieb, organisatorische Fragen zu beantworten gibt, sowohl durch Ausarbeitung von Dokumentationen, im persönlichen Beratungsgespräch, mittels Unterweisungen und Vorträgen. https://2m.at/brandschutzbeauftragter

Weitere Brandschutznews und Themenbeiträge: https://2m.at/category/presse/

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Aussender: 2M Brandschutz Ansprechpartner: Erno Mayer, dipl. BO Tel.: +43 663 03038008 E-Mail: nachrichten@2m.at Website: www.2m.at