Verkehrswesen
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich
Bei einer Motorradstreife der Polizeiinspektion Mistelbach in den Morgenstunden des 1. August 2022, konnte auf der B 40, im Bereich Kettlasbrunn, eine Zugmaschine mit Tieflader angehalten und wegen Gefahr im Verzug aus dem Verkehr gezogen werden.
Die Zugmaschine zog einen dreiachsigen Anhänger, auf dem ein Kettenbagger mangelhaft gesichert transportiert wurde. Ein Schwerverkehrskontrollorgan der Polizeiinspektion Mistelbach wurde für die weitere Überprüfung hinzugezogen.
Die Kontrolle ergab, dass mehrere technische Mängel, wie fehlende vordere Kotflügel auf der Zugmaschine und defekte Beleuchtungseinrichtungen am Tieflader, vorlagen.
Der Reifen beim Anhänger auf der dritten Achse rechts außen war defekt. Bei diesem war kein Profil vorhanden und das Untergewebe/Unterbau des Reifens war sichtbar. Durch diesen schweren technischen Mangel lag Gefahr im Verzug vor.
In Bezug auf die Ladungssicherung stellten die einschreitenden Polizistinnen und Polizisten ebenso mehrere Übertretungen fest.
Der Kettenbagger mit einem Eigengewicht von 15.095 Kilogramm war lediglich mit zwei Zurrketten gesichert.
Außerdem wurde ein Anbaugerät mit einem Eigengewicht von ca. 1.150 Kilogramm transportiert, das nur mit einem eingerissenen, an einem Formrohr befestigten Spanngurt gesichert war.
Ein Stützfuß aus Eisen lag ungesichert auf der Rückseite des Anhängers, sodass dieser im Fahrbetrieb jederzeit herunterfallen hätte können.
Die Ladung – der Arm des Kettenbaggers – ragte mehr als einen Meter über den hintersten Punkt des Anhängers hinaus und war nicht gekennzeichnet.
Weiters ergab die Schwerverkehrskontrolle Übertretungen nach dem Güterbeförderungsgesetz.
Die Zugmaschine hatte kein Kontrollgerät (Tachographen) eingebaut. Der Lenker konnte somit keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorweisen.
Der Fahrzeuglenker, ein 23-jähriger Mann aus dem Bezirk Mödling, war nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für den gegenständlichen Transport.
Dem 23-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht.
Der Zulassungsbesitzer wird ebenfalls aufgrund von mehreren Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetzt sowie wegen Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung, der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.