Grenzüberschreitender Menschenhandel

Am  Nachmittag des 28.02.2014 wurde der Polizei angezeigt, dass sich im Klinikareal in Innsbruck zwei bulgarischen Stbg (Mann und Frau) befinden, welche angaben, von Männern zur Prostitution gezwungen und geschlagen worden zu sein.

Die 43-jährige Frau und der 27-jährige Mann wurden in der Folge von Beamten des Landeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit Beamten des Stadtpolizeikommandos einvernommen.

Die beiden gaben an, dass sie gegen ihren Willen von zwei bulgarischen Männern mit einem PKW von Bulgarien nach Innsbruck gebracht worden und hier unter Androhung von Gewalt zur Ausübung der Straßenprostitution gezwungen worden seien.

In der Nacht zum 28.02.2014 unternahm der 27-Jährige von seinem Standplatz weg einen Fluchtversuch. Er wurde jedoch kurz darauf von den beschuldigten Männern und einem weiteren Bulgaren aufgegriffen, zurück in ein Appartement gebracht und dort von den Beschuldigten geschlagen, bedroht, beschimpft – ua wurde auf der Brust des 27-Jährigen auch eine glühende Zigarette ausgedrückt.

Um den 27-Jährigen Mann vor weiteren Fluchtversuchen abzuhalten, wurden ihm die Personaldokumente und das Handy abgenommen. Nach dieser Misshandlung musste er wieder zurück auf seinen Standplatz. Die Prostitutionseinnahmen wurden dem 27jährigen von einem der Beschuldigten abgenommen.

Die 43jährige Frau  befand sich bereits bei der Ankunft in Innsbruck in einem schlechten Allgemeinzustand, der sich aufgrund der Drohungen und der Nötigung zur Prostitutionsausübung verschlechterte. Sie war schlussendlich nicht in der Lage am Abend auf die Straße zu gehen und „durfte“ daher im Zimmer zurückbleiben.

Am Nachmittag des 28.2.2014 wurde den beiden Opfern erlaubt, für kurze Zeit das Zimmer zu verlassen. Sie gingen in ein Restaurant, wo die 43-Jährige einen Schwächeanfall  erlitt  und  in der Folge von der Rettung einer ärztlichen Versorgung zugeführt werden musste, welche dann die Polizei verständigte.

Noch in der Nacht zum 01.03.2014  konnte die Polizei mögliche  Wohnappartements  der Beschuldigten ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ordnete nach richterlicher Bewilligung Durchsuchungsmaßnahmen in den Appartements sowie die Festnahme der  beschuldigten bulgarischen Männer wegen Verdachts des grenzüberschreitenden Prostitutionshandel an.

Die angeordneten Maßnahmen wurden daraufhin von Beamten des LKA gemeinsam mit Beamten des EKO-Cobra vollzogen. Dabei wurde eine Person vorübergehend festgenommen.

Die beiden weiteren beschuldigten Bulgaren konnten nicht mehr angetroffen werden. Die Ausstellung  von EU- Haftbefehlen über die StA IBK wurde beantragt.

Quelle: LPD Tirol