Krankenhaus-Standortbeitrag

Vergleich mit dem Land fixiert

Nachdem der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 11. März 2014 feststellte, dass die Höhe des Beitrages, den die Stadt St. Pölten bisher für die Finanzierung das Landesklinikum zu zahlen hatte, verfassungswidrig ist, konnte nun ein Vergleich erzielt werden. Das Land Niederösterreich zahlt die zu viel eingehobenen Beträge zurück und die Stadt muss künftig weniger für die Krankenhausfinanzierung bezahlen.

Nach mehreren Verhandlungsrunden der zuständigen Beamten des Landes und der Stadt konnte nun eine endgültige Einigung über die Standortbeiträge für die Krankenhausfinanzierung erzielt werden.

Stadt bekommt Millionen zurück
Im Vergleich sind als die wichtigsten Eckdaten der jährliche Standortbeitrag auf Basis des Jahres 2006 mit 1.999.057 Euro und der sich daraus ergebende Rückzahlungsbetrag mit 35.100.000 Euro festgehalten.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Stadt Landesförderungen in der Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro für Sonderprojekte erhalten wird.
Landesrat Mag. Karl Wilfing gab weiters die Zusage, die Stadt St. Pölten auch in Zukunft bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs finanziell zu unterstützen.
Zusätzlich wurde vereinbart, dass die zukünftige Neuevaluierung der Standortbeiträge aller Standortgemeinden mit einfachen, aktuellen und leicht nachvollziehbaren Kriterien berechnet werden soll.

Der für 2014 ermittelte Standortbeitrag wird ca. 3,3 Mio. betragen und somit ca. 6,8 Mio. unter dem veranschlagten Wert liegen.
Mit dem Vergleich ist es der Stadt St. Pölten gelungen, die finanziellen Grundlagen für einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt und Spielräume für die Zukunft zu schaffen. Zudem können wir den Schuldenstand der Stadt absenken. Mit dem erzielten Vergleich haben wir für die St. PöltnerInnen Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Landesklinikums durchgesetzt“, erklärt Bürgermeister Mag. Matthias Stadler.

Verfassungsgerichtshof gab St. Pölten Recht
In jahrelangen vergeblichen Verhandlungen konnte zunächst mit dem Land NÖ keine Einigung über den offensichtlich viel zu hohen Beitrag der Stadt St. Pölten zur Finanzierung des Landesklinikums erzielt werden.

Daraufhin wurde 2012 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Erfolgsaussichten einer Klage beim Verfassungsgerichtshof prüfen sollte. Der Verfassungsjurist Prof. Dr. Helmut Mayer kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass §66a NÖ KAG keine zulässige Regelung darstellt und somit verfassungswidrig ist.

Außerdem verstößt die landesgesetzliche Regelung gegen das Sachlichkeitsgebot, da der Beitrag St. Pöltens mehr ausmacht als alle anderen Standortbeiträge zusammen. Aufgrund dieses Gutachtens wurde schließlich am 6. August 2012 beim Verfassungsgerichtshof eine Klage eingebracht.

In seinem Erkenntnis vom 11. März 2014 geht der Verfassungsgerichtshof zwar davon aus, dass es grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sei, Gemeinden mit deutlichen Standortvorteilen in einem höheren Ausmaß zur Krankenanstaltenfinanzierung heranzuziehen, allerdings nicht ohne Bezugnahme auf das Verhältnis zwischen den einzelnen Krankenanstalten und der Finanzkraft der Standortgemeinde.

Der Verfassungsgerichtshof setzte auch einen Rahmen, innerhalb dessen eine Neuevaluierung der Standortvorteile vorgenommen werden kann und forderte die Stadt und das Land auf mitzuteilen, ob eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits beabsichtigt ist. Der formale Beschluss soll nun im Gemeinderat und sogleich auch im Landtag gefasst werden, sodass noch im August der gerichtliche Vergleich formell abgeschlossen werden kann.

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bestätigt unsere Rechtansicht, dass wir viel zu viel für die Krankenausfinanzierung bezahlt haben. Obwohl wir unseren Rechtsstandpunkt gerichtlich durchsetzen mussten, tut dies den guten Beziehungen zum Land keinen Abbruch. Im Gegenteil: Wir konnten faire Verhandlungen führen und eine für beide Seiten verträgliche Lösung erzielen. Obwohl die Stadt nun finanziell deutlich besser dasteht werden wir den eingeschlagenen Budgetkonsolidierungspfad trotzdem umsetzen. Wir fahren aber kein Crash-Szenario und machen kein Zu-Tode-Sparen, sondern werden weiterhin die notwendigen Investitionen tätigen“, hält Bürgermeister Mag. Matthias Stadler fest.