Wien (pts005/31.12.2015/15:30) – Wenn sogar Verfassungsjuristen gegen einen politischen Vorschlag sind, sollte man genauer hinschauen. FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat just zu Beginn des Bundespräsidenten-Wahlkampfes eine Zusammenlegung des Amtes von Bundeskanzler und Bundespräsident angedacht. Strache bezeichnet im ORF-“Wien heute”-Interview das Amt dann auch plakativ als “Superamt”. Sofort gab es Kritik von Verfassungsjuristen, die so eine Zusammenlegung ablehnten. Der Verein Ethik pro Austria http://www.ethikproaustria.at , der sich als wachsam kritisches Gewissen Österreichs versteht, lehnt solche Allmachtsfantasien einzelner demokratisch gewählter Politiker kategorisch ab. Das aktuelle Präsidentenamt bietet genügend Raum zur Kontrolle, wird aber aufgrund von unsäglichen Parteiverstrickungen derzeit (und auch in der Vergangenheit) vom jeweiligen Präsidenten kaum als echte Kontrollinstanz der Regierung genutzt. Parteiräson geht auch im Präsidentenamt immer noch vor den Wünschen und Rechten des eigentlichen Souveräns – nämlich aller österreichischen Bürger.
Auch im aktuell beginnenden Wahlkampf ist klar, in welche Richtung es geht. Angeblich “freie” Kandidatinnen und Kandidaten bieten sich den etablierten Parteien an, ohne deren finanzielle und menschliche Ressourcen sie keine Chance auf eine Wahl haben. Parteisoldaten, habt Acht! Es wird ein neuer Präsident gemacht! http://www.ethikproaustria.at
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