Linz/Wien (pts019/26.04.2016/10:00) – Der Österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) hat mit der Generali Versicherung AG wegweisende Klauseln entwickelt, die den Versicherungsschutz in vielen Sparten auf ein transparenteres Qualitätsniveau heben. Vorgestellt wurde die Vereinbarung mit insgesamt 221 Allgemeinen und Sachversicherungsklauseln auf dem 10. ÖVM-Forum im Linzer Design Center. Das Klauselverzeichnis soll noch in diesem Jahr um den Bereich Haftpflichtversicherung erweitert werden. http://ovm.at
„Wir freuen uns, dass wir unseren Mitgliedern nach mehrmonatigen Verhandlungen mit der Generali ein Klauselverzeichnis bieten können, das ihre Arbeit wesentlich erleichtert, die Rechtssicherheit erhöht und den Versicherten spürbaren Mehrwert bietet“, erklärte ÖVM-Vizepräsident Michael Schopper bei der Präsentation. Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Thomas Leitner und Gernot Ivanic hat er für den ÖVM die Verhandlungen mit der Generali Versicherung geführt.
Mehr Rechte für Versicherte
Was ist neu? Künftig gilt immer die für den Versicherungsnehmer günstigere Auslegung, sollten sich einzelne Vertragsbestandteile widersprechen. Neu ist zum Beispiel auch, dass Schäden am Brandherd automatisch als mitversichert gelten, ebenso wie Folgeschäden durch Wasseraustritt an undichten Silikonverfugungen. Und: Auch die Frist zur Verpflichtung einer Schadenmeldung wurde auf nunmehr vier Wochen verlängert.
Vorteile für alle Beteiligten
Die Kooperation mit der Generali ist eine „Win-Win-Win-Situation“. ÖVM-Mitglieder haben ein vertraglich festgeschriebenes Recht auf die Berücksichtigung der erarbeiteten Klauseln. Die Einigung auf diese „Spielregeln“ gibt Sicherheit und Gewissheit und reduziert zeitaufwendige Korrespondenzen mit den Maklerbetreuern. Generali selbst kann den Verbandsmitgliedern wiederum verlässlich und strukturiert bessere Konditionen bieten und somit die Qualität ihrer Produkte erhöhen. Davon profitieren auch die Endkunden.
ÖVM als Vorreiter
Das erste Klauselpaket stammt aus dem Jahr 2003, ebenfalls aus der Feder des ÖVM. Die darin enthaltenen Klauseln sind mittlerweile anerkannter Standard und fester Bestandteil der Kommunikation zwischen Maklern und Versicherungsunternehmen. Seither können Makler mithilfe des ÖVM-Klauselpakets bessere Konditionen fordern, um den speziellen Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden. Die Implementierung dieser Klauseln in Verträge war bis dato aber kein Recht des Maklers, sondern ein Entgegenkommen des Versicherers. Mit dem neuen Klauselverzeichnis wird die Position der Maklerschaft gestärkt.
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