Wien (pts030/08.11.2017/14:10) – Die D.A.S., Österreichs führende Rechtsschutzversicherung, fungierte als Gastgeberin beim Netzwerktreffen des Travel Industry Club (TIC). Vertreter und Experten aus Tourismus und Hotellerie diskutierten über die wichtigsten berufs- und unternehmensrechtlichen Regelungen im Wiener Steigenberger Hotel Herrenhof. Die anwesenden Experten orten bei der Gewerbeordnung einen Reformstau.
Als Keynotespeaker eröffnete Marketingleiter Christoph Pongratz (D.A.S.) die Veranstaltung, die ganz im Zeichen der Gewerberechtsnovelle 2017 stand. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion wurde dabei die Rolle der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) kritisch bewertet. Die Unternehmer Sepp Schellhorn (NEOS) und Rudolf Tucek (The Cube Hotels) meinten, dass neuer Reformwille nur durch eine radikale Beschneidung der Zwangsmitgliedschaft oder der Finanzmittel möglich sei.
Single License nicht klar geregelt
Österreichs Hotelbranche besteht überwiegend aus kleineren Betrieben. Diese verfügen durchschnittlich über 45 Betten. Hoteliers mussten früher für jede Zusatzleistung einen eigenen Gewerbeschein beantragen. Künftig soll ein Gewerbeschein – Stichwort „Single License“ – für ein freies Gewerbe auch zur Ausübung aller anderen freien Gewerbe berechtigen. Aber es gibt sehr viele Unklarheiten, wie Schellhorn kritisierte. Es wird nicht eindeutig geregelt, in welchem Umfang des Jahresumsatzes ein anderes freies Gewerbe ausgeübt werden darf.
Unklare Regelungen und Reformbedarf
Kritisiert wurden auch unklare Regelungen bei Gästetransporten. Als Beispiel wurde etwa genannt, dass man einerseits Gäste vom Bahnhof abholen, aber nicht zu einer Skihütte führen darf. Alle diese Unklarheiten fördern Rechtsanwälte und Berater, sind aber für die Hoteliers mit zusätzlichen Kosten verbunden.
In der anschließenden Diskussion mit vielen Vertretern aus Gastronomie und Hotellerie rund um Präsident Harald Hafner (TIC) wurden mögliche Änderungen bei der Gewerbeordnung sowie über Verbesserungsbedarf von Regeln gesprochen. Tourismusberater Marco Riederer kritisierte die Pauschalreiserichtlinie als schädlich, oft sogar existenzgefährdend für KMU. Simone Schmutzer (Rechtsanwaltskanzlei Koller und Schreiber) erwartet von dieser neuen EU-Reiserichtlinie einen Anstieg von Klagen, zum Beispiel wegen „fehlender Urlaubsfreuden“.
Es gab Übereinstimmung, dass eine starke Interessensvertretung, insbesondere auch in Brüssel bei der Gesetzeserarbeitung wichtig ist. Darüber hinaus können versierte Rechtsanwälte und Berater sowie Versicherungsunternehmen wie eine D.A.S. bei komplexen Rechtsfragen und -problemen helfen.
Über D.A.S. Rechtsschutz AG Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro.
Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.
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