Wien (pts016/01.04.2020/11:00) – Corona und Brandschutz – müssen die Brandschutz-Kontrollen weitergehen, wenn ich meinen Betrieb geschlossen habe? Seit einigen Wochen haben Betriebe wie Hotels und Restaurants geschlossen. Müssen die Kontrollen jetzt weitergehen? Die Brandschutzkontrolle ist eine gesetzliche Vorgabe. Die Häufigkeit der Eigenkontrollen im Brandschutz setzen sich zusammen aus Vorgaben in Richtlinien, Normen, Herstellervorgaben und Verpflichtungen gegenüber dritten wie Vertragspartnern, Versicherungen oder auch Wartungs- und Mietverträgen. https://2m.at
Gefahr geht vom Betrieb aus
Die Gefahr geht grundsätzlich von der Tätigkeit des Betriebes aus. Die Eigenkontrolle dient zur vorsorglichen Beurteilung von Gefahren im Betrieb, die durch die Nutzung und der Tätigkeit im Umfeld des Unternehmens und auch im Umfeld des Geländes bestehen.
Muss die Eigenkontrolle durchgeführt werden?
Die Brandschutzkontrolle wird meist vom Betreiber oder Betriebsverantwortlichen an den Brandschutzbeauftragten übergeben. Aufgrund seiner Vorgaben und Empfehlungen aus dem Kontrollplan der „Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz“ erarbeitet dieser die Häufigkeit der Brandschutzkontrolle.
Stoppt der Betrieb seine Arbeiten und bleibt das Gebäude bestehen, sind Vorkehrungen aus all den vorgenannten Gründen zu erarbeiten, um die Sicherheit auch umliegender Anrainer zu gewährleisten. In diesem Fall kann es von behördlich vorgegebenen Intervallen, nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde, zu Änderungen kommen.
Diese Änderungen sind mit dem Brandschutzbeauftragten und seinem Auftraggeber oder Betriebsverantwortlichen an die jeweilige Situation anzupassen. https://2m.at/workshop
Dieses Vorgehen ist auch in der jetzigen Lage, wo Betriebsschließungen auf Grund der Coronasituation vorgenommen wurden, anzuwenden.
Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers beziehungsweise Betriebsverantwortlichen, gemeinsam mit seinem Brandschutzbeauftragten eine Lösung für die Brandschutzkontrollen zu finden.
Der gänzliche Verzicht auf Brandschutzkontrollen ist auch in der jetzigen Situation fast immer unmöglich. Es empfiehlt sich, alle besprochenen, gesetzten Maßnahmen und Lösungen zu dokumentieren. Auch das Warum sollte dabei nicht vergessen werden. Für Aufweichungen von Intervallen ist eine schlüssige Argumentation zu erarbeiten.
Welche Argumente könnten für eine Verlängerung der Intervalle sprechen?
Hilfestellung bei Festlegung entsprechender Intervalle bei Eigenkontrollen? https://2m.at/
Besprechen Sie mit mir gerne die entsprechenden Argumentationen in einem gemeinsamen Workshop. Ich lade Sie ein, bei dem kostenlosen Gespräch dabei zu sein. Machen Sie mit beim kostenlosen Brandschutz-Workshop vom Brandschutzcoach: https://2m.at/workshop
Erno Mayer, Brandschutz-Coach , ist selbst Brandschutzbeauftragter, berät Unternehmen, Brandschutzbeauftragte und gibt Hinweise. Er zeigt Lösungen auf, wie der Alltag des Brandschutzbeauftragten sich leichter gestalten lässt.
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Aussender: 2M Brandschutz Coach Ansprechpartner: Erno Mayer, dipl. BO Tel.: +43 663 03038008 E-Mail: nachrichten@2m.at Website: www.2m.at