Linz (OTS) – Es sticht förmlich ins Auge: Obwohl es am Linzer Hauptplatz bereits zwei Apotheken mit Covid-Testmöglichkeiten gibt, genehmigte der Magistrat – mitten im Herzen der Stadt – kürzlich weitere, unansehnliche Testcontainer eines niederösterreichischen IT-Unternehmens. Auch die Testpreise sind Opfer der Teuerungswelle: Jedem Getesteten werden je nach Auswertungszeit 29 bis 165 (!) Euro abgeknöpft. „Abgesehen von der optischen Beeinträchtigung des Hauptplatzes würden wir vom Linzer Bürgermeister Klaus Luger gerne erfahren, ob da vielleicht jemand an der Angst der Menschen mitverdient“, ärgert sich MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner. Pikantes Detail dazu: Dem Betreiber der Teststation wurde in der Vergangenheit ein politisches Nahverhältnis vorgeworfen, die Republik Österreich musste aufgrund einer rechtswidrigen Vergabe in Niederösterreich kürzlich eine Strafe von 500.000 Euro bezahlen. Zwtl.: Bereits zwei Teststationen am Linzer Hauptplatz Geöffnet sind die privaten Teststationen täglich bis September zu einer, für Berufstätige etwas seltsamen Zeit, von 8:00 bis 15:30 Uhr. „Wozu jetzt irgendwer noch diese zusätzlichen Kapazitäten braucht, nachdem so gut wie kein Reiseland mehr einen verpflichtenden Test vorschreibt, ist völlig rätselhaft“, meint dazu der MFG-Landesparteiobmann. Zudem gibt es im Umkreis von 200 Metern zwei alteingesessene Apotheken, die bereits seit vielen Monaten Testmöglichkeiten anbieten – und denen jetzt natürlich diese Kunden fehlen. Klar ist auch, dass die Stadt durch die Vermietung öffentlichen Raums an derart prominenter Stelle ordentlich mitverdient. Joachim Aigner: „Gibt es womöglich zusätzlich auch noch eine Umsatzbeteiligung für den Magistratssäckel? All das sollte der Linzer Bürgermeister Klaus Luger offenlegen.“ Das Wort zum ewigen September: Noch immer wird versucht durch „Taschenspielertricks“ die Infektionszahlen möglichst in die Höhe zu treiben! „Tests werden zum Infektionsnachweis eingesetzt, die nachweislich dafür gar nicht zugelassen sind. Sowohl PCR-Test als auch Antigen-Nachweis dienen einer Diagnoseabsicherung bei erkrankten Personen. Das ist ihr Zweck. Wenn gesunde Personen untersucht werden, liegt das außerhalb der Zulassung dieser Substanzen“, so Prof. DDr. Martin Haditsch. Zwtl.: „Vorbelasteter“ Testanbieter Das gegenständliche Unternehmen war bereits in den Schlagzeilen: Die Republik Österreich wurde laut Medienberichten im Jänner 2022 dazu verurteilt, 500.000 Euro Strafe zu zahlen, nachdem sie einen Großauftrag an 2.900 Schulstandorten an die in Niederösterreich ansässige Artichoke Computing GmbH (“Covid Fighters”), jene Firma, die nun auch am Hauptplatz aktiv ist, rechtswidrig vergeben hatte. Auch die Nähe zur Politik war nicht von der Hand zu weisen.
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