FP-Waldhäusl erstattet Anzeige

Rechtswidrige Fahrt durch Rettungsgasse muss Konsequenzen haben

Auch dem Landeshauptmann muss klar sein, dass Niederösterreichs Straßen nicht sein Eigentum sind und er dort nicht tun und lassen kann, was er will“, so der freiheitliche Klubobmann Gottfried Waldhäusl, der nun Anzeige wegen vorschriftswidriger Benützung der Rettungsgasse und Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung gegen LH Pröll erstattet hat.

Wie bereits bekannt, sei der Landeshauptmann, um einen Linienflug zu erreichen, am 28.02.2014 auf der Donauuferautobahn mit Blaulicht durch eine Rettungsgasse gefahren.

Parallel habe der Klubobmann auch eine separate Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches durch den Polizeiverantwortlichen eingebracht, da vom Büro des Landeshauptmannes bekannt gegeben wurde, die Benützung der Rettungsgasse sei mit der Autobahnpolizei akkordiert gewesen.

Sollte sich diese Aussage bewahrheiten, war die Polizei in diesem Fall nicht befugt, die Erlaubnis für das Benützen der Rettungsgasse zu erteilen“, so Waldhäusl.

Die Anzeigen seien wichtig, um den Landeshauptmann in seine Schranken zu weisen. Jeder andere Verkehrsteilnehmer hätte am 28.02.2014 geduldig verharren müssen, bis die Aufräumarbeiten zu Ende waren.

Hätte er es nicht getan, hätte dies eine saftige Strafe nach sich gezogen. „Es gilt jetzt genau zu beobachten, ob für Pröll die gleichen Regeln gelten oder er sich einmal mehr a la Putin aus der Verantwortung stiehlt“, so Waldhäusl abschließend.

Quelle: Freiheitlicher Klub im NÖ Landtag