Tierische und pflanzliche Souvenirs meiden
Es ist eine schöne Erinnerung an den Urlaub und erfreut sich größter Beliebtheit – das Urlaubssouvenir. Doch bevor man ein solches ersteht, rät die MA 22- Wiener Umweltschutzabteilung genaues Hinschauen.
Bei vielen Souvenirs, wie etwa bei Armbändern aus Tierhaar, Lederprodukten oder Schmuck aus Tierzähnen, ist es für einen Laien gar nicht so einfach zu erkennen, woraus diese Produkte wirklich gefertigt wurden. Daher sollte man im Zweifelsfall auf den Kauf eines Souvenirs verzichten, für das womöglich ein geschütztes Tier herhalten musste. Noch schlimmer sind unmittelbare “Tiergeschenke” wie Seepferdchen, Papageienfedern, Haifischflossen, Korallen oder Produkte aus Nashorn, deren Ausfuhr auch absolut verboten ist.
Was viele ebenfalls nicht wissen: Auch Arzneien der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) werden oft kleinste Bestandteile gefährdeter Tiere und Pflanzen beigemischt, welche dann so wie unerlaubte Souvenirs am Flughafen beschlagnahmt werden.
Strenger Schutz durch die CITES-Konvention für 33 000 gefährdete Tiere und Pflanzen
Denn internationale Artenschutzübereinkommen sehen sehr strenge Bestimmungen und Verbote vor, um den Handel mit Produkten geschützter Tiere und Pflanzen zu überwachen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die sogenannte CITES-Konvention, listet zirka 33.000 Arten gefährdeter Tiere und Pflanzen weltweit auf.
Viele dieser Arten dürfen überhaupt nicht gehandelt werden, denn der Handel trägt so wie auch der Verlust von Lebensräumen massiv zum Aussterben dieser Arten bei. Bei Verstößen gegen Bestimmungen der CITES-Konvention drohen Geldstrafen und im Härtefall sogar Haftstrafen.
Artenschutz auch während des Urlaubs ernst nehmen
Souvenirs sollten im Ausland sehr vorsichtig und mit Bedacht ausgewählt werden. Grundsätzlich ist das Kaufen oder das einfache Mitnehmen tierischer oder pflanzlicher “Urlaubsmitbringsel” schlichtweg zu vermeiden.
Nicht nur als Beitrag zum Artenschutz, sondern weil man sich dadurch auch böse Überraschungen bei einer Beschlagnahme durch den Zoll erspart, die meist mit Strafzahlungen verbunden ist. “Auch Einrichtungen nicht zu besuchen, die Wale und Delfine zur Schau stellen und ihnen aufgrund der Haltung großes Leid zufügen, kann zum Arten-und Tierschutz beitragen. Die Menschen wissen oft nicht, wie solche Tiere gehalten werden und welches Leid ihnen zugefügt wird“, erklärt Dr.in Karin Büchl-Krammerstätter, Leiterin der Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22.
Die preisgekrönte Dokumentation “Blackfish” informiert über die Umstände, unter denen Wale in Freizeitparks leben müssen. Sie soll verdeutlichen, dass der Mensch keine Macht über diese Meeressäuger hat und diese auch durch deren Gefangennahme nicht erzwingen sollte.
Fotos und Erinnerungen sind die besseren Souvenirs
Ein paar weitere Punkte sollten im Umgang mit exotischen Tieren beachtet werden: Um jeden Fotografen mit Tierbabys im Urlaub einen großen Bogen zu machen, hilft ebenso, den Aufenthalt mit gutem Gewissen genießen zu können.
Eigene Fotos und schöne Erinnerungen sind oft die besten Souvenirs aus dem Urlaub und sollten Tieren und Pflanzen in jedem Fall vorgezogen werden. Auch im Internet und in diversen Börsen sollten keine zum Kauf angebotenen lebenden Exoten bezogen werden. Besonders die Haltung solcher Exoten ist schwierig und widerspricht ebenfalls den umfangreichen Bestimmungen des Artenschutzübereinkommens.
Die kostenlose Broschüre “Reisen genießen – Arten erhalten” listet Produkte nach Kontinenten geordnet auf, die häufig als Souvenirs angeboten werden und aus Teilen von geschützten Tieren oder Pflanzen gefertigt sind.
Diese bekommt man über das MA 22-Foldertelefon: 01/4000-73420 oder per E-Mail unter uk@m22.magwien.gv.at.
Ebenso können praktische CITES-Lesezeichen ebenfalls bei diesen Kontakten angefordert werden.